Bei dem Wort Vorratsdatenspeicherung werden die meisten in der Regel Hellhörig. Seit Anfang März hat diese Vorratsspeicherung in Frankreich ein Maß erreicht, das nicht zu unterschätzen ist. Denn mit Hilfe der Verordnung, die von der französischen Regierung ausgelöst wurde, müssen Hosting-Provider von nun an zur Identifizierung der Nutzer Informationen für ein Jahr lang aufbewahren. Allerdings handelt es sich nicht einfach nur um IP-Adressen, die verstaut werden sollen, sondern auch Passwörter. Der Beschluss bezieht sich auf alle Internetanbieter, die Inhalte anbieten, das heißt Blogs, Online-Foren, Video- sowie Foto-Sharing-Seiten.
Neben Passwörtern werden aber auch zahlreiche andere Informationen verstaut. Konkret sind es der vollständige Name, die Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Login-Name, PINs und diverse andere Daten, die ebenfalls bis zu einem Jahr aufbewahrt werden.
Wenn eine Plattform bezahlpflichtige Dienste anbietet, so muss dieser Daten über die derzeit verwendete Bezahlmethode, den gezahlten Betrag und die Zeitangaben zur Transaktion aufbewahren.
Im Moment sieht es danach aus, als kommt ein sehr großer Wiederstand auf die Regierung zu. Denn sowohl Google als auch Facebook möchten Klage gegen die Regulierungen einreichen. Insbesondere die Speicherung der Passwörter ist ein Dorn im Auge, weil sie für die Identifizierung von Nutzern nichts bringt. Auch müssen rechtswidrige Inhalte gespeichert werden, was ebenfalls nicht unbeachtet gelassen werden sollte.
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